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Brandenburger Unternehmer frustriert über „Machtgehabe“ der Krankenkassen

Neue Entgelte ab 01.01.2024 wurden einseitig festgelegt!

Auf ihrer Sitzung am 16.01.2024 in Berlin haben die Brandenburger Vorstandsmitglieder des TVB ihre Positionen zur aktuellen Situation ausgetauscht.

 

Diese waren vor allem von den Reaktionen auf die Vergütungsanpassung durch die Krankenkassen zum 01.01.2024 geprägt, aber auch von der Gesamtsituation im Verband und den Unternehmen, die sich an den Vorstand gewendet haben.

 

Dabei muss Folgendes unbedingt mitgeteilt werden:

Diese Vergütungsanpassungen durch die AOK Nordost und den VdEK Berlin-Brandenburg sind eine einseitige Festlegung durch die Krankenkassen.

Sie sind kein Verhandlungsergebnis ! 

 

Bis zum Februar 2023 fanden mehrere Gesprächsrunden zwischen den Vertretern der Fachabteilungen der Krankenkassen und einer vom Vorstand ausgewählten Gruppe von Unternehmern seitens der Leistungserbringer statt. Ziel der Leistungserbringer war es, die gültigen Zuschläge beizubehalten, höhere Entgelte zu erzielen und eine für alle Beteiligten gültige neue Rahmenvereinbarung zu erarbeiten. Vereinbart wurde von beiden Seiten, die Gespräche vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit fortzusetzen und zum 01.01.2024 eine neue Vereinbarung zu erzielen. Unter dieser Maßgabe stimmten die Leistungserbringer zu, bis zu diesem Zeitpunkt Stillschweigen über Inhalte, Art und Weise etc. zu wahren.

 

Dies wurde seitens der Leistungserbringer eingehalten und mehrfach der Versuch unternommen neue Treffen zu vereinbaren. Immer wieder wurden die Vorstandsmitglieder durch den VdEK vertröstet, seitens der AOK Nordost gab es keinerlei Reaktion.

 

Ende des Jahres 2023, wenige Tage vor Weihnachten begannen die neuen, einseitigen Vereinbarungsschreiben bei den Unternehmen einzutreffen. Niemand hatte mehr die Zeit über deren Inhalt mit den Vertretern der Kassen zu sprechen, geschweige denn etwas zu ändern. Unter dem Druck, die eigene Existenz zu erhalten, haben sehr viele Unternehmen diese sofort unterschrieben, verständlich natürlich.

 

Aus unserer Sicht war genau dies von den Krankenkassen so kalkuliert und sie spielten ihre Herrschafts-und Machtposition als Körperschaften öffentlichen Rechts missbräuchlich aus, nach dem Motto: „ Friss oder stirb!“.

 

Die den Unternehmen versprochene Unterstützung durch die Landtagsfraktionen verschiedener Parteien fand nicht im Geringsten statt und auch die Bemühungen der Kammern der IHK verliefen bisher weites gehend im märkischen Sande.

 

Diese Art und Weise des Umgangs mit den Unternehmen müssen wir hiermit öffentlich anmahnen.

 

Die Unternehmen weisen wir darauf hin, dass sie natürlich bei Veränderung der Situation, z.B. weitere Preis- und/ oder Steuererhöhungen etc. von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen können.

 

Der VdEK hat seinerseits zugesagt, im Jahr 2024 wieder an Gesprächen teilzunehmen.

 

Wir hoffen daher, dass die Zahl der Mitgliedsunternehmen weiter anwächst und wir gemeinsam unsere Unverzichtbarkeit bei der Krankenbeförderung untermauern können.

 

Den Krankenkassen möchten wir an dieser Stelle nochmal mitteilen, dass viele unserer Betriebe nicht oder nur mit Teilen am ÖPNV beteiligt sind. Das immer wieder von der AOK Nordost angeführte Argument der „ Ergänzungsleistung“ weisen wir zurück, ebenso die Begründung mit der Erhöhung des Mindestlohnes. Davon auszugehen, dass Mitarbeiter in der Beförderung der Krankenversicherten nur Mindestlohn erhalten können, bedarf keinerlei Stellungnahme unsererseits.

 

An dieser Stelle wiederholen wir nochmals ausdrücklich unsere Gesprächs-und Verhandlungsbereitschaft und fordern von den politisch Verantwortlichen für dies Situation eine Stellungnahme und aktives Handeln.

 

Für den Vorstand

 

Mike Kehrer



 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 01. Januar 2024

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